Was sind die wichtigsten Informationen zum Elterngeld 2025?

Das Elterngeld ist auch im Jahr 2025 eine entscheidende finanzielle Unterstützung für junge Familien in Deutschland. Es hilft Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes ihre Arbeitszeit reduzieren oder ganz aussetzen, um sich der Betreuung zu widmen. Besonders relevant sind die seit April 2025 geltenden neuen Regeln bezüglich der Einkommensgrenzen, der Bezugsdauer und der Antragstellung. Dieser Artikel zeigt Ihnen detailliert auf, welche Änderungen das Bundesministerium für Familie eingeführt hat und wie sich diese auf den Monatsbetrag und die Kombination von Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus auswirken. Außerdem erfahren Sie, wer Anspruch auf Elterngeld hat, wie sich die Förderungen in Bezug auf Kindergeld und Elternzeit verändern und welche steuerlichen Möglichkeiten neu hinzukommen.

  • Neue Einkommensgrenzen für den Anspruch auf Elterngeld ab 2025
  • Übersicht und Erklärung der verschiedenen Formen des Elterngeldes
  • Anspruchsvoraussetzungen und Berechnung des Elterngeldes
  • Änderungen bei der Elternzeit und Antragsverfahren ab 2025
  • Weiterführende finanzielle Unterstützungen: Kindergeld, Kinderbetreuungskosten, steuerliche Entlastungen
  • FAQ rund um das Elterngeld 2025

Neue Einkommensgrenzen und Regelungen für das Elterngeld ab 2025 – Klare Fakten für Familien

Seit dem 1. April 2025 gilt eine einheitliche Einkommensgrenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Paare und Alleinerziehende. Übersteigt das zu versteuernde Jahreseinkommen diesen Betrag, entfällt der Anspruch auf Elterngeld komplett. Die Einkommensgrenze war zuvor schrittweise gesenkt worden: Im Jahr 2024 lag sie noch bei 200.000 Euro, davor sogar bei 300.000 Euro für Paare und 250.000 Euro für Alleinerziehende. Diese Neuregelung setzt somit eine deutliche Schranke, die vor allem höherverdienende Eltern betrifft.

Die Berechnung des zu versteuernden Einkommens erfolgt durch das Finanzamt und unterscheidet sich vom Bruttoeinkommen, da viele Posten, wie Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge, berücksichtigt werden. Dadurch können manche Eltern trotz hoher Bruttoeinkünfte noch für das Elterngeld infrage kommen, solange die steuerliche Bemessungsgrundlage unterhalb der Grenze liegt.

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die parallele Inanspruchnahme von Basiselterngeld durch beide Elternteile. Für Geburten nach dem 1. April 2024 dürfen sie das Basiselterngeld nur noch höchstens einen Monat gleichzeitig beziehen. Diese Einschränkung gilt nicht für Familien mit Mehrlingen, Frühchen (Mindestens sechs Wochen vor Termindruck geboren), und Eltern von Kindern mit Behinderung, die weiterhin flexibler Elterngeld beanspruchen können.

  • 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen ist die Grenze für den Elterngeldbezug
  • Frühere Einkommensgrenzen wurden 2024 und davor schrittweise gesenkt
  • Bezug von Basiselterngeld gleichzeitig nur noch für einen Monat möglich
  • Ausnahmen für Mehrlings- und Frühgeburten sowie Kinder mit Behinderung
Geburtsdatum des Kindes Einkommensgrenze Paare Einkommensgrenze Alleinerziehende Gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld möglich
bis 31.03.2024 300.000 Euro 250.000 Euro Mehrere Monate möglich
ab 01.04.2024 200.000 Euro 200.000 Euro 1 Monat maximal innerhalb der ersten 12 Monate
ab 01.04.2025 175.000 Euro 175.000 Euro 1 Monat maximal innerhalb der ersten 12 Monate

Diese Anpassungen schaffen eine Klarheit für Familien in der Finanzplanung, setzen aber auch einen finanziellen Rahmen für besonders gut verdienende Eltern.

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Die verschiedenen Formen des Elterngeldes 2025 – Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus verstehen

Eltern, die ihr Kind betreuen und dafür ihre Erwerbstätigkeit einschränken, können aus drei Varianten des Elterngeldes wählen: Basiselterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus. Alle Varianten lassen sich zudem kombinieren, um die individuellen Familiensituationen bestmöglich zu fördern.

Basiselterngeld: Die klassische Unterstützung für die ersten Monate

Das Basiselterngeld wird in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes gezahlt und insgesamt maximal 14 Monate lang zwischen den Eltern geteilt. Voraussetzung ist, dass sich beide Elternteile aktiv an der Betreuung beteiligen und dadurch Einkommen wegfällt. Ein Elternteil kann mindestens zwei und höchstens zwölf Monate beanspruchen.

Die Höhe des Basiselterngeldes orientiert sich am wegfallenden Einkommen und beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro monatlich. Es wird für Wochenarbeitszeiten bis 32 Stunden gezahlt. Eltern, die nicht oder weniger als 32 Stunden arbeiten, sind anspruchsberechtigt.

ElterngeldPlus: Flexibilität für die Teilzeit während der Elternzeit

Das ElterngeldPlus ist eine Neuerung, die Eltern unterstützt, wenn sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten. Es kann doppelt so lange wie das Basiselterngeld ausgezahlt werden, wobei ein Monat Basiselterngeld zwei Monate ElterngeldPlus entspricht. Wenn Eltern nach der Geburt wieder in Teilzeit arbeiten (24 bis 32 Stunden pro Woche), kann der ElterngeldPlus-Monatsbetrag sogar genauso hoch sein wie das Basiselterngeld in Teilzeit. Dies macht es möglich, Familie und Beruf noch besser zu vereinbaren.

Partnerschaftsbonus: Bonusmonate für gleichzeitige Teilzeitarbeit beider Eltern

Der Partnerschaftsbonus gewährt jeweils bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide Elternteile parallel zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten. Die Bonusmonate verlängern den maximalen Bezugszeitraum von Elterngeld. Eltern, die getrennt erziehen, können den Bonus nutzen, sofern sie die Teilzeitvoraussetzung erfüllen. Alleinerziehende erhalten den gesamten Partnerschaftsbonus ebenfalls.

  • Basiselterngeld: 14 Monate, verteilt auf die Eltern, 300 – 1.800 Euro monatlich
  • ElterngeldPlus: bis zu doppelte Bezugsdauer vom Basiselterngeld, ideal bei Teilzeit
  • Partnerschaftsbonus: bis zu 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus bei paralleler Teilzeitarbeit
  • Kombinierbarkeit der Varianten je nach Familiensituation
Elterngeld-Variante Bezugsdauer Bedingungen Monatsbetrag (ca.)
Basiselterngeld Max. 14 Monate gesamt Bis 32 Wochenstunden keine Erwerbstätigkeit 300 – 1.800 Euro
ElterngeldPlus Doppelte Dauer von Basiselterngeld Teilzeit bis 32 Wochenstunden 150 – 900 Euro
Partnerschaftsbonus Zusätzliche 4 Monate ElterngeldPlus Beide Eltern arbeiten 24-32 Wochenstunden Variabel je nach Einkommen

Anspruch auf Elterngeld 2025 – Wer darf die Förderung in Anspruch nehmen?

Der Anspruch auf Elterngeld setzt voraus, dass Eltern ihr Kind selbst betreuen und in einem gemeinsamen Haushalt leben. Zusätzlich müssen sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Die Arbeitszeit darf 32 Stunden pro Woche nicht überschreiten, um Anspruch zu behalten.

Auch ausländische Eltern können Elterngeld erhalten, wenn sie die genannten Bedingungen erfüllen. Außerdem besteht Anspruch nicht nur für das leibliche Kind, sondern auch für Adoptivkinder, Stiefkinder bei entsprechender Adoption, und in Ausnahmefällen für Enkel, Neffen oder Nichten, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, sich zu kümmern.

  • Selbstbetreuung und Erziehung des Kindes
  • Gemeinsamer Haushalt mit dem Kind
  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
  • Arbeitszeit maximal 32 Stunden pro Woche
  • Anspruch besteht auch für Adoptiv- und Stiefkinder

Es ist wichtig, dass Eltern den Anspruch rechtzeitig bei der zuständigen Familienkasse anmelden, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Die Beantragung erfolgt über die Behörden oder online, wobei mit den neuen Regelungen ab 2025 sogar eine Textform gilt, was den Verwaltungsaufwand verringert.

Anspruchsvoraussetzung Beschreibung Ausnahmen / Besonderheiten
Betreuung und Erziehung Eigenständige Sorge um das Kind Auch bei schwerbehinderter Person im Haushalt
Wohnsitz in Deutschland Erforderlich für Anspruch auf Elterngeld Ausländische Eltern mit Nutzungsrecht ebenfalls berechtigt
Arbeitszeit Maximal 32 Wochenstunden während des Bezugs Teilzeit möglich, Vollzeit ausgeschlossen

Wie hoch ist das Elterngeld 2025 und wie wird der Monatsbetrag berechnet?

Die Höhe des Elterngeldes hängt von zahlreichen Faktoren ab und kann daher nicht pauschal angegeben werden. Wesentlich sind dabei das bisherige Einkommen, das Einkommen während des Bezugs, die Art des Elterngeldes (Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus) sowie die Anzahl der Kinder (z.B. Zwillinge).

Das Elterngeld erstattet grundsätzlich einen prozentualen Anteil des wegfallenden Einkommens, mindestens jedoch 300 Euro und maximal 1.800 Euro monatlich (Basiselterngeld). Das ElterngeldPlus beträgt ungefähr die Hälfte des Basiselterngeldes. Zusätzlich gibt es den Partnerschaftsbonus, der die Bezugsdauer um mehrere Monate verlängert. Die genaue Berechnung erfolgt unter Berücksichtigung aller Einkommensarten und etwaiger weiterer staatlicher Leistungen.

Viele Eltern nutzen den Elterngeldrechner der Familienkasse oder des Bundesministeriums für Familie, um individuell zu ermitteln, wie hoch der Monatsbetrag für sie ausfällt und welche Kombination der Elterngeld-Varianten wirtschaftlich sinnvoll ist.

  • Basiselterngeld: 300 bis 1.800 Euro monatlich
  • ElterngeldPlus: ca. 150 bis 900 Euro pro Monat
  • Partnerschaftsbonus: vier zusätzliche ElterngeldPlus Monate
  • Berechnung anhand des wegfallenden Einkommens
  • Einbeziehung von weiteren staatlichen Förderungen möglich
Art des Elterngeldes Monatlicher Mindestbetrag Monatlicher Höchstbetrag Bezugslänge
Basiselterngeld 300 Euro 1.800 Euro Bis zu 14 Monate gesamt
ElterngeldPlus 150 Euro 900 Euro Doppelte Bezugsdauer von Basiselterngeld
Partnerschaftsbonus Variabel abhängig von Teilzeit Variabel Bis zu 4 zusätzliche Monate

Wichtige Neuerungen zur Elternzeit, Kindergeld und weiteren Förderungen in 2025

Im Jahr 2025 gibt es neben den Anpassungen beim Elterngeld und den Einkommensgrenzen auch bedeutende Änderungen bei der Elternzeit und den steuerlichen Entlastungen für Familien.

Einfachere Beantragung der Elternzeit

Ab dem 1. Mai 2025 können Eltern ihre Elternzeit in Textform beantragen – das heißt auch per E-Mail oder elektronischem Dokument, ohne handschriftlichen Antrag. Diese Neuerung sorgt für mehr Flexibilität und weniger bürokratischen Aufwand und gilt für Kinder, die ab dem 1. Mai 2025 geboren werden.

Höhere steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten

Eltern können nun bis zu 80 Prozent ihrer Kinderbetreuungskosten, maximal 6.000 Euro pro Kind und Jahr, steuerlich geltend machen. Das entspricht einem steuerlichen Absetzbetrag von bis zu 4.800 Euro jährlich und erhöht die finanzielle Entlastung für Familien. Diese Änderung gilt für verschiedene Betreuungsformen wie Kindertagesstätte, Tagesmutter oder ähnliche Angebote.

Steigerung des Kindergeldes und Kinder-Sofortzuschlags

Das monatliche Kindergeld wurde moderat um 5 Euro auf 255 Euro pro Kind erhöht. Für Familien mit geringem Einkommen wurde ebenfalls der Kinder-Sofortzuschlag auf 25 Euro pro Monat und Kind gesteigert – ein wichtiger Schritt, um Kinderarmut zu verringern.

Sozialversicherung und krankheitsbedingte Auszeiten

Die Anzahl der Kinderkrankentage bleibt für berufstätige Eltern unverändert: Je 15 Arbeitstage für Mutter und Vater bei einem Kind, zusammen also bis zu 30 Tage. Für Alleinerziehende sind bis zu 30 Arbeitstage vorgesehen. Das unterstützt Eltern weiterhin bei der Betreuung erkrankter Kinder.

  • Elternzeit nun per E-Mail und Textnachricht beantragbar
  • 80% der Kinderbetreuungskosten bis 6.000 Euro steuerlich absetzbar
  • Kindergeld auf 255 Euro monatlich angehoben
  • Kinder-Sofortzuschlag für Bedürftige auf 25 Euro erhöht
  • Kinderkrankentage konstant bei 15 Tagen pro Elternteil
Förderung / Leistung Änderung 2025 Bemerkung
Elternzeit Antrag Textform zulässig Gilt für Geburten ab 1. Mai 2025
Kinderbetreuungskosten 80% steuerlich absetzbar Maximal 6.000 Euro pro Kind/Jahr
Kindergeld Erhöhung auf 255 Euro 5 Euro mehr als bisher
Kinder-Sofortzuschlag 25 Euro monatlich Erhöhung für Familien mit geringem Einkommen
Kinderkrankentage 15 Arbeitstage pro Elternteil Unverändert

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Elterngeld 2025

  • Wer hat Anspruch auf Elterngeld? – Eltern, die ihr Kind selbst betreuen, mit ihm in Deutschland leben und ihr Einkommen durch die Betreuung reduzieren. Zudem darf die Arbeitszeit 32 Stunden pro Woche nicht überschreiten.
  • Wie hoch ist die neue Einkommensgrenze für Elterngeld? – Ab April 2025 liegt die Grenze bei 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Paare und Alleinerziehende.
  • Kann Elterngeld von beiden Elternteilen gleichzeitig bezogen werden? – Ja, aber höchstens für einen Monat innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes. Ausnahmen gelten für Mehrlinge, Frühchen und Kinder mit Behinderung.
  • Wie funktioniert der Partnerschaftsbonus? – Eltern, die gleichzeitig 24 bis 32 Wochenstunden arbeiten, können bis zu vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus erhalten.
  • Hat sich die Beantragung der Elternzeit geändert? – Ja, seit Mai 2025 ist die Antragstellung auch per Textform, zum Beispiel E-Mail, möglich.

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